Ob Weltreise oder Kurztrip, Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch – die VGH bietet Ihnen den passenden Reisekrankenversicherungsschutz für Sie und Ihre Familie. Wenn Sie im Ausland ärztliche Hilfe benötigen, kann es schnell teuer werden. Damit Sie im Fall der Fälle nicht auf den Kosten sitzenbleiben, sollten Sie eine Reisekrankenversicherung abschließen. Diese schützt Sie vor hohen Kosten bei ärztlicher Behandlung im Ausland, die Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise erstattet.
Die VGH Auslandsreisekrankenversicherung für Urlaubs- und Geschäftsreisen gibt es in zwei Varianten: Für Einzelpersonen (AK-E) und für Familien (AK-F).
VGH ReisekrankenSchutz (AK-E) |
VGH ReisekrankenSchutz (AK-F) |
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Reisedauer (mehr) | Jeweils maximal 8 Wochen |
Jeweils maximal 8 Wochen |
Versicherte Personen | Einzelpersonen |
Familien (mehr) |
Leistungen |
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Ambulante Heilbehandlungen (mehr) | ![]() |
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Stationäre Heilbehandlungen (mehr) | ![]() |
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Zahnärztliche Heilbehandlungen (mehr) | ![]() |
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Rücktransport nach Hause (mehr) | ![]() |
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Suche, Rettung und Bergung (mehr) | bis zu 5.000 Euro |
bis zu 5.000 Euro |
Betreuungsleistungen für Kinder (mehr) | ![]() |
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Überführungskosten bei Tod (mehr) | ![]() |
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24-Stunden-Notruf-Service (mehr) | ![]() |
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Ihr Jahresbeitrag |
pro Person |
pro Familie (mehr) |
0 - 59 Jahre | 11,40 Euro |
26,40 Euro |
60 - 69 Jahre | 33,60 Euro |
66,60 Euro |
ab 70 Jahre | 51,60 Euro |
103,20 Euro |
Sie machen einen Austausch oder möchten sich im Ausland weiterbilden? Dann brauchen Sie für diese Zeit eine verlässliche Reisekrankenversicherung.
Sie planen einen längeren Auslandsaufenthalt und haben noch keine Reisekrankenversicherung? Dann sichern Sie sich hier ab.
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