Ob Krankenhaus, Reha oder Kur – mit den Zusatzversicherungen der VGH genießen Sie bei stationären Behandlungen den Status eines Privatpatienten und eine bessere medizinische Versorgung. Sichern Sie sich Ihre Wunschleistungen, damit Sie im Krankheitsfall schnell wieder auf die Beine kommen.
Vertragspartner: VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
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FAQ – die häufigsten Fragen und Antworten zur Krankenhaus-Zusatzversicherung
Grundsätzlich ist eine Absicherung für jede gesetzlich versicherte Person sinnvoll, die eine bessere medizinische Versorgung – zum Beispiel durch Spezialisten oder in einem Krankenhaus ihrer Wahl – und eine höherwertige Unterbringung im Krankenhaus oder auf Kuren möchte.
Gesetzlich Versicherte erhalten im Krankenhaus nur eine Grundversorgung. Wer sich allerdings Leistungen wünscht, die über dem Standard liegen, sollte eine private Zusatzversicherung abschließen.
Die Krankenhauszusatzversicherung der VGH ermöglicht unter anderem die Behandlung durch Spezialistinnen und Spezialisten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Begleitung kranker Kinder durch einen Elternteil.
Außerdem können Sie auf Wunsch ein Krankenhaustagegeld und/oder ein Kurtagegeld mitversichern.
Eine Krankenhaustagegeldversicherung ist sinnvoll. Für jeden Behandlungstag muss ein gesetzlich Krankenversicherter 10 Euro Eigenanteil zahlen. Diese Zuzahlung ist auf maximal 28 Tage begrenzt. Dies entspricht einem maximalen Betrag von 280 Euro. Zusätzlich können weitere Nebenkosten im Krankenhaus anfallen (zum Beispiel für W-LAN, Telefon, Bücher, Fahrtkosten der Familie). Wenn Sie aus medizinischen Gründen ins Krankenhaus müssen, zahlt Ihre Krankenhaustagegeldversicherung Ihnen das vereinbarte Tagegeld zur Minderung oder zum Ausgleich dieser zusätzlichen Kosten.
Reha-Maßnahmen und Kuren können schnell teuer werden, wenn man sich nicht mit der Grundversorgung begnügt. Die Kurtagegeldversicherung der VGH dient zum Ausgleich von Kosten wie zum Beispiel für Unterkunft und Verpflegung, Kurtaxe oder ärztliche Behandlungen bei medizinisch notwendigen Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen.
Anbieter: VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRB: Hannover 59699.
Unterbringung im Ein- beziehungsweise Zweibettzimmer