Wussten Sie, dass 76 Prozent* aller Unfälle nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind?
Die gesetzliche Unfallversicherung sichert nur bei Unfällen auf dem Arbeitsweg, während der Arbeit und in der Uni oder Schule ab. Weder im Haushalt noch in der Freizeit oder auf privaten Reisen sind Sie versichert. Ist ein Familienmitglied nach einem Unfall sogar auf einen Rollstuhl angewiesen, kann ein Hausumbau finanzielle Sorgen machen. Der VGH Unfallschutz schließt diese Versorgungslücke.
* Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Vertragspartner: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Ein Unfall kann Sie vor besondere Herausforderungen stellen.
Herausforderungen, die der VGH Leistungslotse Ihnen abnimmt. Er klärt alle notwendigen Fragen und unterstützt Sie von Anfang an.
Er steht Ihnen hilfreich zur Seite
Der Unfall ist passiert und der Schock sitzt tief? Die VGH ist für Sie da. Der Leistungslotse nimmt im Fall der Fälle direkt mit Ihnen Kontakt auf.
Mit dem LeistungslotsenPlus erhalten Sie zudem noch viele weitere, auf Ihre individuelle Situation abgestimmte Leistungen wie zum Beispiel:
Damit Sie schnell wieder auf die Beine kommen, unterstützen wir Sie mit einem Reha-Manager: Ihrem persönlichen Unterstützer, der zum Beispiel für Sie mit Ärzten spricht oder dafür sorgt, dass Sie beste medizinische Versorgung erhalten.
Sichern Sie sich die Unterstützung eines umfangreichen Netzwerkes von Experten!
(Assistance-Leistungen) Haushaltsnahe Hilfsleistungen wie zum Beispiel:
Für junge Familien zum Beispiel:
Das Extra-Plus für Familien – der VGH Sorgenfresser. Für Familien beziehungsweise Eltern mit einem verunfallten Kind hat die VGH ein weiteres Leistungs-Plus: den VGH Sorgenfresser.
Um Ihrem Kind und Ihnen die schwere Zeit nach einem Unfall zu erleichtern, organisiert die VGH Hilfen zur Ablenkung, wie zum Beispiel:
Sie möchten einen Schaden melden? Die Schadenanzeige zur Allgemeinen Unfallversicherung kann nicht elektronisch versendet werden, da es sich hierbei um empfindliche persönliche Daten handelt. Aus juristischen Gründen sind daher die Unterschriften des Versicherungsnehmers und der versicherten Person zwingend erforderlich. Bitte erstellen Sie einen Ausdruck und reichen Sie die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Schadenmeldung in Ihrer Geschäftsstelle ein oder senden Sie sie auf dem Postweg an:
VGH Versicherungen
Abt. UL
Schiffgraben 4
30159 Hannover.
Bitte wählen Sie ein Formular aus:
Die VGH leistet nicht nur bei „klassischen“ Unfällen – also bei Ereignissen, die von außen auf den Körper einwirken – sondern zum Beispiel auch bei:
Was außerdem in der Unfallversicherung versichert ist, finden Sie hier in der Leistungsübersicht der VGH.
Ja. Die Unfallversicherung gilt weltweit und rund um die Uhr.
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Arbeits- oder Wegeunfällen beziehungsweise bei Unfällen im Kindergarten oder in der Schule, auf dem Weg dorthin und nach Hause.
Anders als die private Unfallversicherung zahlt die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen in der Freizeit keinen Cent. Und das, obwohl mehr als 70 Prozent der Unfälle in der Freizeit passieren.
Der Invaliditätsgrad ist der Grad der dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit nach einem Unfall. Er wird in Prozent angegeben und in der Regel nach der sogenannten Gliedertaxe (Tabelle mit festen Prozentsätzen) berechnet. Diese Gliedertaxe finden Sie hier zum Download.
Die Unfallversicherung ist der notwendige Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Es ist der Unfallschutz für die ganze Familie. Sie können die Unfallversicherung ab Geburt abschließen.
Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26227.
Im VGH Unfallschutz werden vorhandene Erkrankungen bei der Leistungsprüfung erst berücksichtigt, wenn diese bei den Unfallfolgen zu mehr als 25 Prozent beziehungsweise 60 Prozent mitgewirkt haben. Im VGH Unfallschutz Premium werden Vorerkrankungen nicht berücksichtigt.