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Unsere BLZ & BIC
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Überblick

Gelassen während des Urlaubs

Die Koffer sind gepackt und morgen soll die lang ersehnte Reise beginnen. Wenn eine Krankheit Ihnen dann einen Strich durch die Rechnung macht, ist das ärgerlich genug. Noch schlimmer wird es, wenn Sie auch auf den Reise­kosten sitzen bleiben. Mit einer Reise­rücktritts­versicherung sind Sie vor hohen Storno­kosten bestens geschützt. Auch im Falle eines vorzeitigen Abbruchs Ihrer Reise, finden Sie hier den passenden Schutz.

Die Vorteile der VGH Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

  • Erstattung der Hinreise-Mehr­kosten bei verspätetem Antritt der Reise (beispielsweise aufgrund zweistündiger Zug­verspätung)
  • Kein Selbst­behalt (Ausnahme sind ambulant behandelte Erkrankungen)
  • Übernahme von Stornierungs­kosten

Vertragspartner: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Details

Die VGH Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung im Detail

 

Reise­rücktritt

Reise­abbruch

Reise­rücktritt und
Reise­abbruch

Beitrag (mehr) ab 6 Euro1 ab 2 Euro1 ab 7 Euro1
Erstattung von Stornierungs­kosten (mehr)
Hinreise-Mehrkosten (mehr)
Kosten der Umbuchung  (mehr)
Einzel­zimmer­zuschlag (mehr)
Versicherte Gründe (Auswahl)      
Unerwartete schwere Erkrankung (mehr)
Tod, Unfall, Schwanger­schaft (mehr)
Verlust des Arbeits­platzes (mehr)
Natur­katastrophen am Urlaubsort (mehr)
Selbstbehalt (mehr)

 

1 Für Einzelpersonen und für Familien/Mietobjekte

Leistungsübersicht der VGH Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

Eine ausführliche Leistungs­übersicht zur VGH Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung sehen Sie in der PDF-Datei.

Speziell für Schiffs­reisen

Wenn Sie aufgrund einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrs­mittels von zwei Stunden oder mehr Ihre Schiffs­reise nicht antreten können, werden Ihnen die nachweislich entstandenen Mehr­kosten der Nachreise erstattet. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der geschuldeten Storno­kosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise angefallen wären, maximal jedoch bis zu 1.500 Euro pro Person. Gerade bei teuren Kreuz­fahrten lohnt es sich also, auf Nummer sicher zu gehen.

Lassen Sie sich beraten und vereinbaren Sie einen Termin.

Service

FAQ – die häufigsten Fragen und Antworten zur VGH Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung erforderlich?

Viele Reisen werden bereits Monate, manchmal sogar Jahre im Voraus gebucht. In der Zwischenzeit kann jedoch viel passieren. Mit einem gebrochenen Bein können Sie beispiels­weise nicht Skifahren. Auch die unerwartet schwere Krankheit eines Angehörigen oder der Verlust des Arbeits­platzes können Ihre Abreise verhindern. Trotzdem müssen Sie für die entstandenen Storno­kosten Ihrer Reise aufkommen.

Dieser Gefahr können Sie mit der Reise­rücktrittsversicherung der VGH entgehen. Je mehr Personen an der Reise teilnehmen, umso höher das Risiko, dass jemand kurzfristig erkrankt. Somit ist gerade bei Familien­reisen eine Reise­rücktritts­versicherung besonders sinnvoll.

Welche Ereignisse sind in der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung versichert?

Hier ein kleiner Auszug der versicherten Ereignisse (Versicherungs­fälle):

  • Unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfall­verletzung oder Schwangerschaft.
  • Impf­unverträglichkeit
  • Erheblicher Schaden von mindestens 2.500 Euro an Ihrem Eigentum infolge von Feuer, Leitungs­wasser­schäden, Elementar­ereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (zum Beispiel Einbruch­diebstahl).
  • Unerwartete gerichtliche Ladung, voraus­gesetzt, das zuständige Gericht akzeptiert Ihre Reise­buchung nicht als Grund zur Verschiebung der Ladung.
  • Adoption eines minder­jährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit zum Vollzug der Adoption in die Reise­zeit fällt.
  • Arbeits­platz­verlust mit anschließender Arbeits­losigkeit infolge einer unerwarteten betriebs­bedingten Kündigung des Arbeits­verhältnisses durch den Arbeit­geber. Nicht versichert ist der Verlust von Aufträgen oder die Insolvenz bei Selbst­ständigen.
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule, Universität/ Fachhoch­schule oder an einem College. Voraussetzung ist, dass die Wieder­holungs­prüfung in die versicherte Reise­zeit oder bis zu 14 Tage nach Beendigung der Reise fällt.
  • Unerwartete und schwere Erkrankung, schwere Unfall­verletzung oder Impf­unverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer zur Reise angemeldeten Katze.
Wann gilt eine Reise als angetreten?

Eine Reise gilt als angetreten, wenn die erste Reise­leistung ganz oder nur zum Teil in Anspruch genommen wird, zum Beispiel

  • der Check-in bei einer Flug­reise. Bei einem Vorabend-Check-in gilt die Reise nach der Pass- oder Bordkarten­kontrolle als angetreten, sofern die Flüge Bestand­teil der Reise sind.
  • das Einchecken auf dem Schiff bei einer Schiffs­reise (ohne gebuchte Anreise)
  • die Übernahme eines Mietwagens/Wohnmobils
  • das Einchecken im Hotel beziehungsweise die Übergabe des Schlüssels bei einer Ferien­wohnung
  • das Einsteigen in den Bus bei einer Busreise
  • das Einsteigen in den Zug bei einer Bahnreise

Sollte der Transfer zum versicherten Gesamt­reise­preis gehören (zum Beispiel Rail&Fly), beginnt die Reise mit dem Einsteigen in den Zug oder den Bus. Bei einer Flug­anreise beginnt die Reise nach der Pass- oder Bordkarten­kontrolle. Sobald die Reise angetreten ist, enden die Leistungen der Reise­rücktritts­kosten­versicherung.

Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26227 in Kooperation mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel. 040 4119 1000, Fax 040 4119 3040, E-Mail: reiseinfo@hansemerkur.de, Handelsregister: HRB Hamburg 19768.

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