Tiere sind etwas Wunderbares. Gleichzeitig bringen sie für jeden Tierhaltenden viel Verantwortung mit sich. Als Tierhalterin und Tierhalter haften Sie für Schäden, die Ihr Tier verursacht. Was viele nicht wissen: Im Schadensfall gilt die Haftung unbegrenzt und in voller Höhe. Eine Haftpflicht für Ihren Vierbeiner verringert die finanziellen Folgen, wenn es zu einem Schaden kommt.
Vertragspartner: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Sie können zwischen 5, 10 oder 50 Millionen Euro wählen, um Personen-, Sach- und Vermögensschäden gut abzudecken.
Ideal abgesichert auch auf Reisen: Versicherungsschutz gilt weltweit.
Tierhaltende sind automatisch mitversichert. Der Schutz gilt darüber hinaus für jeden, der mit Ihrem Tier spazieren geht oder auf Ihrem Pferd reitet.
In Niedersachsen sind Sie als Hundehalterin oder Hundehalter dazu gesetzlich verpflichtet, für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wer keine Versicherung hat, muss mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro rechnen. Neben der gedruckten Servicekarte erhalten Sie die digitale Hunde-Card. So haben Sie den Versicherungsnachweis für Ihren Hund stets auf dem Mobiltelefon dabei – etwa bei Kontrollen durch die Polizei oder das Ordnungsamt.
Pferde sind kraftvolle, schöne Tiere. Mit ihrer Kraft können sie aber auch große Schäden verursachen. Verletzt Ihr Pferd eine Person oder beschädigt fremdes Eigentum, haften Sie als Besitzer – und das unbegrenzt und in voller Höhe. Umfassende Leistungen in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung grenzen das finanzielle Risiko für Sie als Pferdehalter ein.
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen Ihrer Sparkasse.
Hundehaltende haften für ihren Vierbeiner – und das in unbegrenzter Höhe. Verursacht Ihr Hund einen Schaden, müssen Sie zahlen. Die Hundehaftpflicht bewahrt Sie vor den Kosten, die durch solche Schadensfälle entstehen.
Günstige Versicherung bei hohen Deckungssummen von 5, 10 oder 50 Millionen Euro bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Hundeversicherung gilt auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt (Hauptwohnsitz in Deutschland vorausgesetzt) – in Europa unbegrenzt und bis zu fünf Jahren weltweit.
Auch bei Mietsachschäden greift die Hundehaftpflicht der VGH. Der Schutz gilt für Wohnräume, sonstige privat gemietete Räume und privat gemietete oder geliehene Sachen.
Für Ihren Hund müssen Sie in Niedersachsen eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherung ist für Sie als Hundehalterin oder Hundehalter gesetzlich verpflichtend. Darüber hinaus ist der Versicherungsschutz sinnvoll, denn wie schnell kann etwas passieren und wie schnell gehen entstandene Schäden richtig ins Geld.
Die günstige Versicherung der VGH enthält umfassende Leistungen. So können Sie sich im Schadensfall darauf verlassen, dass die Hundehalterhaftpflicht die finanziellen Folgen auffängt. Verursacht Ihr Hund einen Schaden, steht die VGH Ihnen zur Seite: Die VGH prüft für Sie, ob und welcher Höhe Sie für einen Schaden haften. Falls Ansprüche bestehen, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Schaden. Unberechtigte Ansprüche wehrt die VGH für Sie ab – sogar vor Gericht. Mit der Hundeversicherung sind Sie also bestens gerüstet für den Fall der „Felle“.
Beitrag pro Monat | ab 4,36 Euro* |
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 5, 10 oder 50 Millionen Euro |
Prüfung der Haftpflichtfrage / Abwehr unberechtigter Ansprüche / Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen | |
Forderungsausfalldeckung: Schützt Sie, wenn Ihnen ein fremder Hund einen Schaden zufügt und dessen Halter nicht dafür aufkommen kann |
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Privat gemietete, geliehene Sachen (inkl. Schäden an Tiertransportern oder Tiertransportanhängern) | |
Mietsachschäden an zu privaten Zwecken gemieteten Wohnräumen (z. B. vom Vermieter eingebrachtes Laminat) | |
Einrichtungsgegenstände in Ferienunterkünften | |
Führen ohne Leine, soweit gesetzliche bzw. länderspezifische Bestimmungen eingehalten werden | |
Rettungs- und Bergungskosten | 25.000 Euro |
Einsatz als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund | |
Teilnahme an Hundeschule und Hundesport | |
Schäden durch tierische Ausscheidungen | |
Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt | |
Schäden an Figuranten (Scheinverbrecher im Rahmen der Hundeausbildung) | |
Welpen der im Versicherungsschein genannten Hunde (ab 7. Lebensmonat besteht Versicherungspflicht) | bis zum Ende des 6. Lebensmonats |
Vorübergehende Auslandsaufenthalte (Hauptwohnsitz in Deutschland) in Europa außerhalb von Europa Kautionsleistungen im Ausland |
5 Jahre 150.000 Euro |
* Der angezeigte Preis wurde auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
Versicherungsbeginn: morgen; Zahlweise: jährlich; Dauer: 3 Jahre Vertragslaufzeit; Versicherungssumme 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; Selbstbehalt: 250 Euro
Pferde sind kraftvolle und wunderschöne Tiere – aber auch schreckhaft und unberechenbar. Verletzt Ihr Pferd jemanden, können durch Personenschäden schnell hohe Kosten entstehen. Die Pferdehaftpflichtversicherung greift bei Schäden, die Ihr versichertes Pferd verursacht.
Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind mit einer Versicherungssumme von 5, 10 oder 10 Millionen Euro abgedeckt.
Die Versicherung enthält Leistungen für Flurschäden, Mietsachschäden an Immobilien, Pferdeanhängern und Reitutensilien.
Ihr Pferd ist bei Reitturnieren abgesichert. Fohlen und Jungtiere sind bis zum dritten Lebensjahr in der Versicherungspolice enthalten.
Die Versicherung beinhaltet umfassende Leistungen und verringert für Sie als Pferdehalterin oder Pferdehalter das finanzielle Risiko, falls ein Schaden eintritt.
Schließen Sie die Pferdehaftpflicht bei der VGH ab, erhalten Sie einen umfangreichen Versicherungsschutz. Die Versicherung greift nicht nur bei Ihnen als Pferdehaltenden, sondern auch bei allen Reiterinnen und Reitern des Pferdes und Miettierhaltern im Sinne einer Eigentümergemeinschaft.
Beitrag pro Monat | ab 6,78 Euro* |
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 5, 10 oder 50 Millionen Euro |
Pferdehalter und Gastreiter sind automatisch versichert | |
Reitbeteiligung |
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Fohlen und Jungtiere | |
Forderungsausfalldeckung: Schützt Sie, wenn Ihnen ein fremdes Pferd einen Schaden zufügt und dessen Halter nicht dafür aufkommen kann | |
Mietsachschäden an z.B. Boxen, Reithallen und Zäunen | bis zum 3. Lebensjahr |
Mietsachschäden an Pferdeanhänger | |
Mietsachschäden an Reitutensilien | |
Teilnahme an Turnieren und Rennen | |
Vorübergehende Auslandsaufenthalte (Hauptwohnsitz in Deutschland) | 5 Jahre |
* Der angezeigte Preis wurde auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
Versicherungsbeginn: morgen; Zahlweise: jährlich; Dauer: 3 Jahre Vertragslaufzeit; Versicherungssumme 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; Selbstbehalt: 250 Euro
Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26227.