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Unsere BLZ & BIC
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Überblick

Top-Schutz für Ihre vier Wände

Sie haben Ihr Haus oder Ihre Wohnung gefunden und mit viel Geld und Herz­blut zu Ihrem Zuhause gemacht. Im Ernstfall sind Ihre vier Wände durch die Wohngebäude­versicherung der VGH vor Feuer, Leitungs­wasser, Rohrbruch, Blitz­schlag, Sturm, Hagel oder Starkregen geschützt. Mit zusätzlichen Bau­steinen können Sie Ihren Versicherungs­schutz darüber hinaus ganz individuell gestalten.

Die VGH Wohn­gebäude­versicherung bietet Ihnen

  • Wieder­herstellung Ihrer Immobilie zum Neuwert unter Berück­sichtigung von Preis­steigerungen
  • Mitversicherung von direkten Folge­kosten und Mehr­kosten, zum Beispiel durch behördliche Auflagen
  • Individuellen Versicherungs­schutz
  • Zusätzliche Service­leistungen

Vertragspartner: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Ihr Versicherungs­schutz beschränkt sich nicht nur auf Ihr Wohn­gebäude, sondern umfasst auch Grundstücks­bestandteile und im Haus befindliches oder außen angebrachtes Zubehör wie zum Beispiel:

  • Hof- und Gehwegs­befestigungen
  • Zäune und Sichtschutz­wände
  • Grundstücks­beleuchtungen
  • Terrassen
  • Müllboxen
  • Klingel- und Briefkasten­anlagen
Details

Davor schützt die Wohngebäude­versicherung

Die Wohngebäude­versicherung schützt im Ernst­fall Ihre wichtigste Geld­anlage.

Auszug aus der Leistungs­übersicht der VGH Wohn­gebäude­versicherung

Versicherte Gefahren Standardpaket Sicherheitspaket Spezialpaket
Schäden durch Feuer, Leitungs­wasser, Rohrbruch, Frost, Sturm, Hagel und Blitz­überspannungen (mehr1)
Überschwemmung durch Stark­regen, einschließlich Rückstau (mehr2)
Beschädigung durch Einbruch an Gebäuden und Zäunen (mehr3)
Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenem Zubehör (mehr4)
Beschädigung an Kabeln und Dämmung durch Marder und Waschbären (mehr5) bis 5.000 Euro
Gebäude­schäden durch Polizei oder Feuerwehr bei Fehl­alarm durch Rauch­melder (mehr6)
Nässeschäden aufgrund undichter Fliesen und Fugen (mehr7) max. 10.000 Euro
Nässe­schäden durch eindringenden Regen, Schnee oder Schmelz­wasser (mehr8) bis 5.000 Euro
Bauliche Grundstücks­bestandteile (mehr9) bis 10.000 Euro
Grobe Fahrlässigkeit (mehr10) bis 10.000 Euro

Eine ausführliche Leistungsübersicht zur VGH Wohngebäudeversicherung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen. Auf Wunsch können Sie Ihren Versicherungs­schutz noch zusätzlich erweitern.

Schutz­baustein Elementar­schäden (weitere Natur­gefahren)

Machen Sie Ihr Haus wetterfest.

Schutz­baustein Glas­versicherung

Sinnvoll für alle Glasflächen im und am Haus.

Schutz­baustein Ableitungs­rohre

Die VGH unterstützt Sie auch, wenn unter Ihrem Haus verlaufende Ableitungs­rohre einem Bruch­schaden zum Opfer fallen.

Schutz­baustein Erneuerbare Energien

Bietet einen umfassenden Versicherungs­schutz für Ihre Photo­voltaik-, Solar­thermie- oder Erdwärme­anlage.

Schutz­baustein Graffiti

Auf 500 Millionen Euro pro Jahr schätzen Expertinnen und Experten die Kosten für Haus­besitzerinnen und Hausbesitzer in Deutschland durch Graffiti-Sprühereien. Schützen Sie sich mit diesem Baus­tein vor den Folgen ungewollter Wand­malereien oder anderer mut- und böswilliger Gebäude­beschädigungen.

Service

Schnelle Antworten finden

An Ihrem Haus ist ein Schaden entstanden? Hier können Sie ihn bequem online melden. Je ausführlicher Ihre Angaben sind, desto schneller kann die VGH mit Ihnen Kontakt aufnehmen und sich um Ihr Anliegen kümmern.

FAQ – die häufigsten Fragen und Antworten zur Wohngebäude­versicherung

Ist eine Wohngebäudeversicherung auch schon beim Bau des Hauses sinnvoll?

Mit der Wohngebäude­versicherung bekommen Sie schon während der Bauzeit kosten­freien Versicherungs­schutz gegen Feuer­schäden bis zu 12 Monate.

Sobald das Haus bezugs­fertig ist, wird der komplette Versicherungs­schutz der Wohngebäude­versicherung wirksam.

Was ist der Unterschied zwischen einer Wohngebäude- und einer Hausratversicherung?

Stellen Sie doch einfach mal Ihr Haus auf den Kopf. Das, was heraus­fällt, wie zum Beispiel Möbel, Kleidung, Lebens­mittel, elektronische Geräte, Wert­sachen, ist durch die Hausrat­versicherung geschützt.

Das Haus selbst und alles, was fest damit verbunden ist, wie zum Beispiel Dach und Wände, Vordächer und Markisen, sanitäre Installationen, Heizungs- und Satelliten­anlagen, Türen und Fenster, sichert die Wohngebäude­versicherung. Mit­versichert sind außerdem bauliche Grundstücks­bestand­teile wie Zäune, Hecken, Terrassen und so weiter.

Wie wird die Wohnfläche ermittelt?

Zur Wohnfläche zählt die Fläche aller Räume eines Gebäudes, einschließlich Hobby­räumen, Haus­wirtschafts­räumen und eventuell vorhandenen Gewerbe­flächen. Nicht berück­sichtigen müssen Sie Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher- und Boden­räume, die nicht zu Wohn- oder Gewerbe­zwecken genutzt werden beziehungs­weise ausgebaut sind.

Was muss ich beachten, wenn ich anbaue oder modernisiere?

Wenn Sie anbauen oder eine Photovoltaik­anlage installieren, erhöht sich der Wert Ihres Hauses. Informieren Sie die VGH über die Art und den Umfang der geplanten Maßnahmen. Eine Beratung zur Anpassung Ihres Versicherungs­schutzes ist wichtig. Dann sind Sie im Schaden­fall auf der sicheren Seite.

Sind Rauchmelder Pflicht?

Ja, denn jeden Tag sterben Menschen an den Folgen eines Feuers. Dabei ist Rauch viel gefährlicher als Flammen. Er kommt schnell, breitet sich lautlos aus und macht Schlafende bewusstlos. Schon nach zwei Minuten kann er zu einer tödlichen Rauch­vergiftung führen. Darum besteht auch in Niedersachsen die Rauch­melder­pflicht. Rauch­warn­melder retten Leben – Ihr eigenes, das Ihrer Familie oder Ihrer Mieterinnen und Mieter.

Brauche ich eine Rückstausicherung?

Bei starken Regen­fällen oder Hochwasser kann es passieren, dass die Kanalisation das Wasser nicht mehr aufnehmen kann. Ohne Rück­stau­sicherung wird Abwasser in die Entwässerungs­leitungen Ihres Hauses zurück­gedrückt und tritt vornehmlich im Keller, zum Beispiel aus Duschen, Wasch­becken oder Toiletten, wieder aus. Um zu vermeiden, dass das oft mit Fäkalien versetzte Abwasser gravierende Schäden anrichtet, haben die Kommunen und örtlichen Abwasser­verbände die Rückstau­sicherung zur Pflicht erklärt. Durch den Einbau einer Hebe­anlage oder durch Rückstau­verschlüsse können Sie Ihr Haus vor solchen Schäden bewahren. Lassen Sie sich von Ihrer Kommune oder Ihrem Abwasser­verband beraten, welche Rückstau­sicherung für Ihr Gebäude geeignet ist. Mit dem Einbau und der regel­mäßigen Wartung haben Sie alle Vorschriften beachtet und sind auf der sicheren Seite.

Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26227.

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